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Versicherung

Überschussbeteiligung dank finanzieller Stabilität

Das Versicherungsjahr 2025 verläuft insgesamt stabil. Grössere Schadenereignisse bleiben aus, gleichzeitig optimiert die BGV ihre Abläufe und forciert deren Weiterentwicklung. Im Fokus stehen die Überschussbeteiligung sowie eine noch stärkere Digitalisierung.

Ein stabiles Versicherungsjahr

Das Schadenjahr 2025 bewegt sich insgesamt im Rahmen eines durchschnittlichen Jahres. Überdurchschnittliche, folgenschwere oder flächendeckende Naturereignisse bleiben aus. Die Schadenentwicklung bewegt sich damit im erwarteten Bereich.

Diese stabile Entwicklung ermöglicht es der BGV, weiter auf eine Anpassung der Prämientarife zu verzichten. Ebenso bleibt der Versicherungsindex 2025 unverändert. Dank der aufgebauten Reserven können Schwankungen bei den Schadenzahlungen abgefedert werden, wodurch die Prämientarife für die Versicherten seit vielen Jahren auf einem konstanten Niveau gehalten werden können.

Ein erfreuliches Ereignis ist die Ausschüttung einer Überschussbeteiligung. Aufgrund eines guten Geschäftsjahres 2024 fliessen im Jahr 2025 rund 15 Millionen Franken zurück an die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Kanton Basel-Landschaft. Die Ausschüttung des Rechnungsüberschusses wird mit der Jahresprämienrechnung 2025 verrechnet. Es ist das erste Mal seit rund 15 Jahren, dass eine solche Ausschüttung vorgenommen wird. Gleichzeitig ist es die erste Überschussbeteiligung seit Inkrafttreten des Gebäudeversicherungsgesetzes (GVG BL) im Jahr 2023, welches diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht.

Digitalisierung der Versicherungsprozesse

Neben dem Tagesgeschäft steht im Jahr 2025 vor allem die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur im Zentrum. Mit der Einführung der neuen Kernsoftware TRIAS, die seit 2023 schrittweise ausgebaut wird, erfolgt eine technologische Weiterentwicklung der Versicherungsprozesse.

Die Software bildet zentrale Abläufe der Versicherung ab und sorgt für eine effizientere Bearbeitung der verschiedenen Prozesse. Im Berichtsjahr liegt der Fokus insbesondere auf der digital gestützten Weiterentwicklung der Gebäudeschätzung innerhalb des Systems. Ziel ist es, den gesamten Ablauf – vom Schätzungsbegehren bis zur Erstellung der Versicherungsdokumente – digital und möglichst durchgängig abzubilden.

Die Weiterentwicklung von TRIAS stellt gleichzeitig eine organisatorische Herausforderung dar. Neben der Projektarbeit gilt es, den laufenden Betrieb jederzeit zuverlässig sicherzustellen.

Wussten Sie schon?

Neben der obligatorischen Gebäudeversicherung bietet die BGV auch eine freiwillige Versicherung für weitere bauliche Objekte an. Als solche gelten unbewegliche Bauten, die auf Dauer erstellt und nicht mit einem Gebäude verbunden sind. Dazu zählen unter anderem Stützmauern, Gartenhäuser, Velounterstände, Carports oder Schwimmbassins. Gerade bei Unwettern oder Bränden können auch solche Bauten beschädigt werden. So kann beispielsweise ein Sturm eine Sichtschutzwand zerstören oder ein Hagelereignis einen Velounter­stand beschädigen. Eine passende Zusatzdeckung hilft, solche Schäden finanziell abzufedern. Die freiwillige Versicherung ergänzt den bestehenden Versicherungsschutz gezielt und ermöglicht eine Absicherung weiterer baulicher Anlagen rund um das Gebäude.

Die Mitarbeitenden der BGV stehen den Kundinnen und Kunden täglich mit Rat und Tat zur Verfügung.

Auch bei telefonischen Auskünften stehen Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft an erster Stelle.

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Elementarschäden
Mio. CHF Schadensumme**
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Feuerschäden
Mio. CHF Schadensumme*
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Grundstückschäden
Mio. CHF Schadensumme*
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Wasserschäden
Mio. CHF Schadensumme*

*Bruttozahlen (Details im Finanzbericht auf Seite 56, Kapitel 6.2

**Die ausgewiesene, negative Schadensumme bei den Elementarschäden ergibt sich aus der Auflösung von Reserven aus dem Rekordjahr 2022 in Kombination mit einem schadenarmen Verlauf des Jahres 2025.

Die BGV